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Bestattungen

Der Tod eines geliebten Menschen gehört zu den schmerzlichsten Erfahrungen überhaupt. Sein Verlust löst tiefe seelische Erschütterungen in uns aus. Unser gesamtes Leben und Erleben wird völlig verändert. Plötzlich ist nichts mehr so wie es war.

In dieser schwierigen Zeit sind wir Tag und Nacht – auch an Sonn- und Feiertagen – für Sie da. Ein Anruf genügt und wir helfen Ihnen bei der Abwicklung aller Angelegenheiten rund um den Todesfall. In einem Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Geschäftsräumen nehmen wir Ihre Wünsche für die Beerdigung oder Feuerbestattung entgegen und besprechen das weitere Vorgehen.

Dieses Gespräch findet ohne Zeitdruck und in persönlicher Atmosphäre statt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Angehörigen auf der schweren Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung zu entlasten. Mit der gebotenen Sensibilität kümmern wir uns um Formales und Organisatorisches, wo immer es nötig ist. Damit für die Hinterbliebenen Trauer und Erinnerung ganz im Vordergrund stehen.

Unsere Bestattungsdienstleistungen

  • Versorgung und Überführung des Verstorbenen von und nach allen Orten des In- und Auslandes
  • Besorgung aller notwendigen Papiere für Bestattungen jeglicher Art
  • Erledigung aller Formalitäten sowie Ab- und Ummeldungen von Krankenkasse, Rente, Versicherungen, GEZ, etc.
  • Unterstützung bei der Friedhofs- und Grabwahl
  • Vorbereitung und Organisation von Abschiednahmen bis hin zur Ausgestaltung und Leitung von Trauerfeiern und Beisetzungen auf allen Friedhöfen.
  • Beratung und Vermittlung von Traueranzeigen, Trauerkarten, Musik zur Trauerfeier und Trauerrednern sowie das Erstellen von Kondolenzlisten
  • Besorgung von Trauerfloristik nach Ihren Wünschen sowie von Dekorationen für die Trauerhalle und Grabstelle
  • Beratung zur Bestattungsvorsorge nach Ihren persönlichen Wünschen

Unsere Mitarbeiter

Auch nach der Beisetzung Ihres Angehörigen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Bereich ‘Bestattung’ jederzeit zur Verfügung.

    Mirko Jahn
    Bestattung

    Bestattung

    Am Südfriedhof Westtor

    Friedhofsweg 2
    04299 Leipzig

    Tel.: +49 (341) 8610770
    E-Mail: m.jahn@sbwleipzig.de

    Nicolle Richter
    Bestattung

    Bestattung

    Am Südfriedhof Westtor

    Friedhofsweg 2
    04299 Leipzig

    Tel.: +49 (341) 8610708
    E-Mail: n.richter@sbwleipzig.de

    Denise Sattler
    Bestattung

    Bestattung

    Filiale Leipzig-Zentrum

    Härtelstraße 3
    04107 Leipzig

    Tel.: +49 (341) 9610398
    Fax: +49 (341) 9612610
    E-Mail: d.sattler@sbwleipzig.de

Weitere Mitarbeiter

    Franziska Engelmann

    Bestattung

    Filiale Grünau

    Ratzelbogen 1-3
    04207 Leipzig

    Tel.: +49 (341) 4227344
    Fax: +49 (341) 4227345
    E-Mail: f.engelmann@sbwleipzig.de

    Ulrich Lohse

    Bestattung

    Filiale Golis

    Viertelsweg 47
    04157 Leipzig

    Tel.: +49 (341) 90290377
    Fax: +49 (341) 90290382
    E-Mail: u.lohse@sbwleipzig.de

Häufig gestellte Fragen

Was ist bei einem Sterbefall als erstes zu tun?

Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, benachrichtigen Sie bitte umgehend einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Erst mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung können wir tätig werden.

Tritt der Sterbefall in einem Heim, im Krankenhaus oder im Hospiz ein, so leitet das verantwortliche Personal diesen Schritt ein und benachrichtigt uns daraufhin. Wenn es gewünscht wird, ist es möglich, bis zu 24 Stunden im Trauerhaus Abschied zu nehmen, bevor eine Abholung des oder der Verstorbenen erfolgt. Um den weiteren Verlauf der Bestattung zu besprechen, können Sie sich gerne in einer unserer Filialen beraten lassen. Es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin auszumachen, damit unsere BeraterInnen Zeit für Sie haben.

Für den ersten Termin in einer unserer Filialen halten Sie bitte die benötigten Unterlagen bereit.
Unsere BeraterInnen teilen Ihnen gerne mit, was in Ihrem persönlichen Fall mitzubringen ist.

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Welche Unterlagen benötige ich bei einem Sterbefall?

Im Trauerhaus:

  •  Todesbescheinigung des Arztes

In den Filialen oder für den Hausbesuch

  •  Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  •  Familienstammbuch und/oder Geburtsurkunde
  •  ggf. Heiratsurkunde
  •  ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
  •  Chipkarte der Krankenkasse
  •  Rentennummern bzw. Rentenbescheide
  •  Grabschein (bei vorhandenen Grabstellen)
  •  Versicherungspolicen, die abgemeldet werden müssen (Lebens- oder Sterbegeldversicherungen o. ä.)
  •  Bestattungsvorsorgeunterlagen, falls vorhanden
  •  Kunden-, Mitglieds-, Teilnehmernummern für zu tätigende Ab- und Ummeldungen, wie z. B. Strom, Wasser, GEZ, Telefon, Zeitungsabo etc.
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Welchen Arzt rufe ich an, falls ein Todesfall in der Wohnung spät nachts eintritt? Gibt es hierfür in Krankenhäusern entsprechende Rufbereitschaft?

In der Nacht ist für Sie über die Rufnummer 116 117 der kassenärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar. Bitte kontaktieren Sie nicht den Rettungsnotdienst.

In Krankenhäusern sind stets zuständige Ärzte anwesend und erreichbar, diese werden durch das Personal vor Ort verständigt.

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Was passiert, wenn ich eine oder mehrere der benötigten Unterlagen nicht finde?

Dafür werden wir eine Lösung finden. Sollten Personenurkunden nicht auffindbar sein, werden diese, über uns, von dem zuständigen Standesamt neu ausgestellt. Falls ein Versicherungsschein oder der Grabschein nicht auffindbar ist, kann dies ebenfalls durch uns mit den zuständigen Stellen und Ämtern geregelt werden.

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Welche Informationen werden von mir bereits am Telefon benötigt, wenn ich das Bestattungsinstitut über den Todesfall informiere?

Unsere KollegInnen werden die Daten von der verstorbenen Person (Geburts- und Sterbetag) abfragen, ebenso Ihre Daten und den Ort, wo der Sterbefall eingetreten ist.
Diese Daten sind für die Abholung des Verstorbenen notwendig, alle weiteren Informationen werden im persönlichen Gespräch erfragt.

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Welche Familienmitglieder dürfen Entscheidungen treffen, welche das Begräbnis bzw. die letzten Wünsche des Verstorbenen betreffen?

Wir orientieren uns hier am Sächsischem Bestattungsgesetz, welches der gesetzlichen Erbfolge ähnelt. Je nach dem, was für den einzelnen Sterbefall zutrifft, sind vorrangig Ehepartner, die Kinder und die Eltern zu behandeln.

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Wieviel Zeit vergeht mindestens, zwischen dem Melden eines Sterbefalls und dem tatsächlichen Begräbnis?

Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob es sich um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt. Bei einer Erdbestattung kann die Beerdigung innerhalb von einer Woche stattfinden. Die Urnenbeisetzung kann ab 4 Wochen, nach dem Erstgespräch stattfinden. Diese Angaben sind aber nicht zwingend, da besondere Umstände und Wünsche die Zeiträume verändern können.

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Was passiert, wenn ich mir die Begräbniskosten nicht leisten kann?

Für diesen Fall stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite. Einerseits ist es bei uns jederzeit möglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Andererseits unterstützen wir Sie bei dem Kontakt mit den zuständigen Behörden für die Beantragung einer Kostenübernahme. Dies braucht Ihnen nicht unangenehm zu sein. Bitte sprechen Sie uns gleich im Erstgespräch darauf an.

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Gut zu wissen!

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